Impressum Urologie Erfurt
Rechtliche Angaben
Katholische Hospitalvereinigung Thüringen gGmbh
Geschäftsführer:Dr. Martin Krajci
Einrichtungsbezeichnung:Medizinisches Versorgungszentrum mit angestellten Ärzten
Rechtsform, Registrierung, Sitz:Die GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Maßgabe des GmbH-Gesetzes mit Sitz in Erfurt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Erfurt unter der Nummer HRB 507246.
Vertretungsberechtigte:Jeanette Schüller - Verwaltungsleiterin
Postanschrift:Schillerstraße 25, 99096 Erfurt
Kontaktdaten:Telefon: +49 (0) 361 - 777 916 10
Telefax: +49 (0) 361 - 777 916 11
E-Mail: info(at)faz-kaffeetrichter.de
(für die niedergelassenen und angestellten Ärzte)
Landesärztekammer Thüringen
Im Semmicht 33
07751 Jena
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Zum Hospitalgraben 8
99425 Weimar
Für die Ärzte sind die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen insbesondere die Bundesärzteordnung (BÄO), das Thüringer Heilberufegesetz (ThürHeilBG), die Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen, die Approbationsordnung für Ärzte (Appr0Ä), die Gebührenordnung für Ärzte (GOA) und die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen. Die berufsrechtlichen Regelungen für die Ärzte sind abrufbar unter:
www.gesetze-im-internet.deLandesärztekammer Thüringen
Landesrecht Thüringen
Die niedergelassenen und angestellten Ärzte mit der Berufsbezeichnung „Arzt" sind: Dr. med. Helmut Ruhwedel - FA für PRM und Spezielle Schmerztherapie
Dr. med. Eberhard Müller - FA für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Spezielle Schmerztherapie
Silke Thiele - FÄ für Gynäkologie und Geburtshilfe
Dr. Metush Qorrolli - FA für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Dr. Rostyslav Pavlutskyi - FA für Allgemeinmedizin
Dr. med. Anne Wiese - FA für Orthopädie und Unfallchirurgie, Spezielle Unfallchirurgie, Sportmedizin
Katrin Finn - FA für Orthopädie und Unfallchirurgie
Tina Kühn - FA für Gynäkologie und Geburtshilfe
Berufsrechtliche Regelungen:
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen - Regelungen einsehbarHeilberufegesetz des Landes Thüringen - Regelungen einsehbar
Weitere Angaben Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Name und Sitz des Versicherers:
HDI Versicherung AG
HDI Platz 1
30659 Hannover
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
(Auszug aus den Versicherungsbedingungen)
"A 1-6.3 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus im Ausland vorkommender Schadenereignisse. A 1-6.3.1 Versichert sind Schäden, sofern diese auf A1-6.3.1.1 die Ausübung der versicherten Tätigkeit im Inland, Geschäftsreisen oder die Teilnahme an Kongressen, Ausstellungen und Messen im Ausland zurückzuführen sind; A1-6.3.1.2 Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen im Ausland zurückzuführen sind. A1-6.3.1.3 Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt in den Staaten der Europäischen Union oder den Ländern Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz aus Anlass der Berufsausübung oder zum Zwecke einer beruflichen Aus- und Weiterbildung für die Dauer von bis zu 100 Tagen pro Jahr. Die vorübergehende Tätigkeit im Ausland muss jedoch der versicherten Tätigkeit im Inland entsprechen. Für eine dauerhafte Tätigkeit und/oder für eine Zweitpraxis im Ausland besteht kein Versicherungsschutz. Die Mitversicherung beschränkt sich mit Ausnahme der eigenen beruflichen Aus- und Weiterbildung auf ambulant konservative Tätigkeiten. Ambulant operative bzw. stationäre Tätigkeiten sind nur mitversichert, wenn diese im Versicherungsschein dokumentiert sind. (...) A1-6.3.2 Deckungseinschränkungen bei Auslandsschäden bei Schadensereignissen im Ausland sowie bei mitversicherten Ansprüchen, die im Ausland geltend gemacht werden, werden abweichend von Ziff. A1-5.4 die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls sowie Schadensermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind."
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